§ 1 | Geltungsbereich |
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für Kaufverträge, die mit privaten und Geschäftlichen Kunden ( Verbraucher ) abgeschlossen werden. Sie gelten ferner für Werksverträge, für die nach § 651 BGB Kaufrecht gilt. Die Vertragsparteien werden, auch soweit es sich rechtlich um Werksverträge handelt nachfolgend als Verkäufer und als Käufer bezeichnet. Die Geltung ist ausschließlich entgegenstehende oder von den Allg. Geschäfts und Lieferbedingungen des Verkäufers abweichende Bedingungen des Käufers, erkennt der Verkäufer nicht an, es sei denn, der Verkäufer hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Geschäfts und Lieferbedingungen des Verkäufers, gelten auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen Geschäfts und Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung vorbehaltlos ausführt. | |
§ 2 | Vertragsabschluß / Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers |
Ein Vertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme des Angebotes innerhalb einer Frist von 14 Tagen schriftlich als Auftrag bestätigt oder die Leistung innerhalb dieser Frist ausführt. Der Käufer hat in einer festgesetzten Frist eine Anzahlung zu leisten, gegebenenfalls den Auftrag mit seiner Unterschrift an den Verkäufer zurück zu senden. Eine Bestellung im Werk und Rechnungsschreibung erfolgt erst bei Geldeingang ( Anzahlung ) Nach Anzahlung der Ware ist eine Stornierung innerhalb 2 Tage nur unter schwerwiegenden Umständen auf Kulanz möglich, weil der Produktionsablauf im Caribe Werk Venezuela bereits begonnen hat bei Geldeingang. Die Kosten für eine Stornierung trägt alleine der Kunde. | |
§ 3 | Preisverschiebungen |
Der Preis des Kaufgegenstandes ergibt sich aus dem Angebot des Verkäufers, Skonto und sonstige Nachlässe werden nur gewährt, wenn dies im Einzelfall gesondert vereinbart worden ist. Die Überführung und vereinbarten Nebenleistungen werden zusätzlich berechnet, falls dies nicht schon im Auftrag mit enthalten ist. Liegt zwischen Abschluss des Vertrages und dem vorgesehnen Zeitpunkt der Lieferung ein Zeitraum von mehr als 4 Monate und ändert sich während dieses Zeitraumes die MwSt. und die gelieferten Waren vom Herstellerpreis, so gilt der am Tag der Lieferung gültige Preis des Verkäufers, der dem Käufer auf verlangen nachzuweisen ist. Beträgt der Preis mehr als 5 % hat der Käufer das Recht, Preisverhandlungen mit dem Verkäufer zu tätigen die zu beiden Seiten gerecht sind. Alle Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein. | |
§ 4 | Nichtverfügbarkeit |
Der Verkäufer ist berechtigt vom Vertrag zurück zu treten wenn, auf Grund eines vom Verkäufer nicht zu vertretenden Umstandes ein Einkauf des Kaufgegenstandes nicht vertragsgemäß möglich ist, die Lieferung mit unzumutbaren Aufwendungen eingekauft werden muss. Der Verkäufer wird dem Käufer unverzüglich von der Nichtverfügbarkeit informieren. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. | |
§ 5 | Zahlungen |
Der Kaufpreis und die Zahlungen für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes unverzüglich in bar, spätestens 8 Tage vor Auslieferung auf das bekannte Geschäftskonto zu überweisen, falls eine Lieferung durch Fremdfirmen (wie Spediteur oder andere) eine Auslieferung erforderlich macht. | |
§ 6 | Lieferfristen und Lieferverzug |
Liefertermine oder Lieferfristen die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich abzugeben. Ist die Verbindlichkeit nicht ausdrücklich vereinbart, so sind schriftlich festgelegte Liefertermine und Lieferfristen im Zweifel unverbindlich. Lieferfristen beginnen mit dem Vertragsabschluß ( Auftrag ), werden nachträgliche Vertragsänderungen vereinbart, so entfallen damit zugleich alle vorher vereinbarten Lieferfristen und müssen neu vereinbart werden. Der Käufer kann 6 Wochen nach überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern, nach Ablauf der so gesetzten Frist kommt der Verkäufer in Verzug. Wenn die Waren das Herstellerwerk (Caribe-Venezuela) bereits verlassen haben bevor eine Nachfrist vom Käufer gestellt wurde, die Ware oder der Kaufgegenstand in der Nachfrist beim Käufer nicht ankommt, hat der Käufer alle bis dahin geleisteten Transportkosten bis zum Zielhafen (z. Zt. Rotterdam) zu übernehmen, falls der Kunde vom Kaufvertrag zurück tritt. Der Verkäufer hat den Nachweis der Verschiffung zu erbringen. Der Käufer kann vom Kaufvertrag zurück treten, Rückzahlungen verlangen wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt wird, mit dem Hinweis ,das er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Nachfrist ablehne. Nach erfolglosen Ablauf der Nachfrist ist der Käufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurück zutreten und die gemachte Anzahlung unverzüglich zurück zu verlangen. | |
§ 6a | Schadenersatz |
Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrungen und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen insbesondere vom Herstellerwerk verändern die Lieferzeiten, der Käufer ist nicht berechtigt zusätzliche Schadenersatzansprüche zu fordern | |
§ 7 | Gewährleistung |
Der Verkäufer leistet Gewähr für einen fehlerfreien Kaufgegenstand. Bei Übergabe ist der Kaufgegenstand auf Fehler u prüfen und unverzügliche Schäden sind fest zu halten. Versteckte Mängel sind innerhalb 2 Wochen nach bekannt werden, dem Verkäufer schriftlich mitzuteilen. Der Käufer hat das recht einer Nachbesserung gegebenen Falls ein Austausch des Kaufgegenstandes. Bei erforderlicher Rückführung des Kaufgegenstandes an den Verkäufer zur Behebung eines Mangels, der der Gewährleistung unterliegt, übernimmt der Käufer die Kosten der Rückführung zum Standort des Verkäufers. Stellt der Käufer ein Mangel fest darf er den Kaufgegenstand ohne vorhergehende Absprache mit dem Verkäufer nicht bearbeiten, damit die Gewährleistungspflicht nicht außer Kraft gesetzt wird. Schadenersatzansprüche für die Haftung nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Die Haftung des Verkäufers wird für den Fall ausgeschlossen, wenn der Käufer die vorhandenen Schäden den Hersteller oder dem Verkäufer in der vorgeschriebenen Zeit nicht schriftlich mitteilt oder den Kaufgegenstand über die vom Werk gemachten Angaben hinaus belastet. | |
§ 8 | Eigentumsnachweis |
Die Ware oder der Kaufgegenstand bleibt bis zu endgültigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers, Bei Pfändungen oder Beschlagnahme der Ware ist das dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist die Anschrift des Verkäufers. |